Feuerwehraufzüge
Überdrucklüftungsanlagen für Feuerwehraufzüge
Die Vorschriften über den Brandschutz sind in den LBO`s und in den Aufzugsvorschriften festgelegt. Bauliche Anlagen sind so anzuordnen, zu errichten und zu unterhalten, daß der Entstehung und Ausbreitung des Feuers, von einem Stockwerk zum nächsten vorgebeugt wird. Um diese Anforderung zu erfüllen, sind die Fahrschachtzugänge von Feuerwehraufzügen durch be- und entlüftete Vorräume gegen Raucheintritt zu sichern.
Als kostengünstige Alternative zur Be- und Entlüftungsanlage der Vorräume, können Aufzugsschächte von Feuerwehraufzügen mit einer Überdrucklüftungsanlage ausgestattet werden. Der wesentliche Vorteil hierbei ist, daß der Fahrschacht des Aufzuges als Lüftungskanal genutzt werden kann. Deshalb entfällt die aufwendige und teure Installation von Zu- und Abluftkanälen durch das ganze Gebäude. In Einzelfällen, kann durch den Einsatz von Überdrucklüftungsanlagen, auf den Aufzugsvorraum verzichtet werden, wenn z.B. bei der Sanierung oder Nachrüstung eines Feuerwehraufzuges die Einrichtung von Vorräumen aus Platzgründen nicht möglich ist.
Technische Beschreibung der Anlage
Mit Hilfe eines Überdruckventilators wird frische Außenluft in den Fahrschacht des Feuerwehraufzuges gefördert, dadurch wird dieser unter Überdruck gesetzt und rauchfrei gehalten. Durch Leckagen an den Fahrschachttüren strömt Luft in den Aufzugsvorraum und setzt auch diesen unter Überdruck. Wenn bei Feuerwehrfahrt das vom Brand beaufschlagte Geschoß angefahren wird und sich die Fahrschachttüren öffnen, wirkt der aus dem Fahrschacht entweichende Luftvolumenstrom an den Türen wie ein Luftschleier und verhindert somit zusätzlich das Eindringen von Brandrauch in die Kabine und den Fahrschacht. Die Regelung des Überdrucks im Fahrschacht und in den Vorräumen erfolgt über eine Druckregelklappe an der Entrauchungsöffnung des Fahrschachtes. Die Auslösung der Überdrucklüftungsanlage erfolgt über eine Brandmeldeanlage. Die Anlage wird selbsttätig über Rauchmelder in jedem Geschoß in Betrieb gesetzt.
Durch die Druckregelung wird gewährleistet, das die gesetzlichen Vorschriften bezüglich der Druckgrenzen (maximal 50 Pa) eingehalten werden.
Bei Unterbrechung der Stromversorgung muß die Funktion der Überdrucklüftungsanlage durch eine Ersatzstromversorgungsanlage gesichert sein.